Für viele Konsumenten sind diese Wörter gleichwertig; das ist aber nicht richtig. Denn dahinter verbergen sich - für den Verbraucher wichtige - Qualitätsmerkmale:
- Spirituose: Dies ist ein Oberbegriff für alkoholische Getränke, die durch Destillation hergestellt werden. Beispiele sind Whisky, Wodka, Rum und Gin. Spirituosen haben in der Regel einen hohen Alkoholgehalt (größer 15% Vol.).
- Schnaps: Das Wort ist keine geschützte Bezeichnung. Es handelt sich aber immer um eine Spirituose.
- Brand: Ein Brand ist eine Spirituose, die durch die Destillation von vergorenen Früchten oder anderen pflanzlichen Rohstoffen (z.B. Getreide) hergestellt wird. Bekannte Beispiele sind Obstbände, wie Kirschwasser oder Apfelbrand.
- Wasser: In diesem Kontext bezieht sich “Wasser” oft auf “Obstwasser”, was ein Synonym für Obstbrand ist. Es handelt sich also um eine Spirituose, die aus Früchten destilliert wird. Kommen regionale Namen dazu (z.B. Schwarzwälder Kirschwasser) dann muss die Frucht aus der genannten Region sein und es darf kein Zucker zur geschmacklichen Abrundung hinzugegeben werden.
- Geist: Ein Geist ist eine spezielle Art von Spirituose, bei der unvergorene Früchte oder andere pflanzliche Rohstoffe in Alkohol eingelegt und dann destilliert werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Himbeergeist. Gin ist gemäß dieser Definition ein "Wacholder-dominierter Kräutergeist".
Geregelt wird dies in Europa einheitlich zur die europäische Spirituosenverordnung (Spirituosen VO):
Nach Art. 2: Spirituosen VO 1576/89: Ist eine Spirituose ein Getränk, das …
-> für den menschlichen Verzehr bestimmt ist,
-> besondere sensorische Eigenschaften aufweist,
-> über einen Alkoholgehalt von mindestens 15%Vol. verfügt
-> und wie folgt gewonnen wird:
- unmittelbar durch Destillation oder Mazeration natürlich vergorener Erzeugnisse bzw. Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs,
- durch Mischung von Spirituosen mit anderen Spirituosen, Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, anderen alkoholischen oder nicht-alkoholischen Getränke.
Aufgespriteter Wein (z.B. Portwein, Sherry etc.) sowie reiner Ethylalkohol über 80% Vol. zählen nicht als Spirituosen.